Hände als behandelndes Instrument

Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Medizin, die der Diagnose und Behandlung von Funktionsstörungen dient. Diagnose und Therapie erfolgen mit spezifischen ostepathischen Techniken, die mit den Händen ausgeführt wird.

Hier beziehen sich alle Anwendungen einerseits auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner gesamten Komplexität, zum anderen auf die Eigenbewegung des Gewebes, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel ist. Ist diese Beweglichkeit eingeschränkt entstehen Spannungen im Gewebe und darauffolgend Funktionsstörungen. Kann der Körper diese nicht mehr kompensieren, entstehen Beschwerden.

In der Osteopathie gilt es diese Dysfunktionen aufzuspüren und durch sanft, manuelle Techniken zu beheben. Die Behandlung findet befundorientiert und nicht nach Krankheitsbild statt.

Diese sanfte Medizin mit den Händen ist für jeden Patienten geeignet, insbesondere auch in der Schwangerschaft und bei Baby´s.

Anwendungsmöglichkeiten in vielen Bereichen:

  • ISG-Blockaden
  • BWS-Syndrom
  • Stress, Verspannungen
  • Schwere komplizierte Geburt (Baby)
  • Beschwerden der Wirbelsäule
  • Schulterbeschwerden
  • Nackenschmerzen
  • Sportverletzungen
  • Kopfschmerz und Migräne
  • Kiefergelenksstörungen
  • Schwindel
  • Tinitus
  • Arthrose
  • Haltungsstörungen
  • Menstruationsbeschwerden
  • Bauchschmerzen
  • Verstopfung
  • Divertikel
  • Reizdarmsyndrom
  • Reizblase
  • Beckenschmerzen
  • Chronische Prostataentzündungen
  • Blasenentzündungen
  • Morbus Bechterew
  • Morbus Scheuermann
  • Fibromyalgie

Grenzen der Osteopathie

Bei schwerwiegenden Erkrankungen steht immer die Schulmedizin an erster Stelle. Jedoch kann auch hier z.B. bei Krebserkrankungen sowie seelischen Störungen in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten unterstützend begleitend behandelt werden.

Vorraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder Osteopathie
  • Kasse beteiligt sich an den Kosten
  • Privatrezept
  • Privatrechnung für Osteopathie über Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
  • Zulassung des Osteopathen bei der Krankenkasse (ist vorhanden)
  • Mindestens 1350 Stunden Ausbildung
  • Abschlussprüfung
  • Mitglied in einem Berufsverband
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